Hochschulreform mit gutem Grund? Ein Diskussionsbeitrag.

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Augsburg

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ZLB: 98/2435

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Abstract

Reform wird in dem Diskurs als Mißstandswehr durch Verbesserung der Funktionstüchtigkeit verstanden. Die Schrift beschreibt rechtstraditionelle und marktorientierte Leitbilder und geht auf einzelne Mißstände ein. Dazu gehören lange Anpassungs- und Entscheidungswege. Auch wird erworbenes Wissen nicht allzeit durch fortwährende Mehrung von Wissen neu legitimiert. Neue Forschungsgebiete werden nicht immer grenzüberschreitend besetzt und neue Studiengänge haben es schwer, an entsprechenden Ressourcen zu gelangen. Die Kooperationsdefizite fordern v.a. ein Mehr an kooperativer Autonomie. Das neue Hochschulrecht, so das Urteil, wird mit einer Fülle neuer Probleme und Konflikte einhergehen. Die Schrift betont den Grundsatz, daß Bildung ein Zweck staatlicher Universitäten bleiben muß, die der Gesellschaft optimal wissenschaftliche Wissensvermehrung in Forschung, Lehre und Studium als öffentliches Gut zu leisten haben. Die Konkurrenz privater Universitäten müssen sie nicht scheuen, da ihnen die Garantie der Selbstverwaltung zur Seite steht. Von ihr ist im Respekt des fortdauernden Geschäftes staatlicher Universitäten, der allgemeinen Freiheit des Wissens zu dienen, Gebrauch zu machen. eh/difu

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72 S.

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Augsburger Universitätsreden; 35