Mitwirkungspflicht des Bürgers im Bebauungsplanverfahren?

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Mit dem Thema ist die Frage gestellt, ob es als eine Pflicht des Bürgers angesehen werden kann, sich bei der Aufstellung gemeindlicher Bebauungspläne zu beteiligen. Vor dem Hintergrund des Urteils des BVerwG vom 7.9.1979 (vgl. Z. f. dt. u. internat. Baurecht 1979, S. 255) werden diese Begriffsinhalte erläutert. Der Senat erklärt dort, es sei sachgerecht, Bebauungspläne nach einem gewissen Zeitablauf nicht ohne Not an den Erfordernissen ihres verfahrensfehlerfreien Zustandekommens scheitern zu lassen; angesichts dessen sei es verfehlt, wenn die Verwaltungsgerichte von sich in eine Suche nach Fehlern in die Entstehungsgeschichte eines Bebauungsplans eintreten. Es obliegt den Parteien und Beteiligten konkrete Anhaltspunkte vorzutragen. Eine Mitwirkungspflicht ist damit gegeben. rh

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Schlagwörter

Recht, Bebauungsplanung, Bundesbaugesetz, Planungsverfahren, Mitwirkungspflicht, Planungsablauf, Bürgerbeteiligung, Abwägungsvorgang

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 33(1980)Nr.19, S.1036-1037, Lit.

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Recht, Bebauungsplanung, Bundesbaugesetz, Planungsverfahren, Mitwirkungspflicht, Planungsablauf, Bürgerbeteiligung, Abwägungsvorgang

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