Zwischenbilanz zur Gemeindefinanzreform.

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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892

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Abstract

Die am 1.1.1970 wirksam gewordene Reform der Gemeindefinanzen hat die mit ihr verbundenen Erwartungen nach einer nachhaltigen Stärkung des kommunalen Einnahmesystems nicht erfüllen können. Den reformbedingten Einnahmeerhöhungen von 2,2 Mrd. DM für 1970 stehen im gleichen Jahr allein Personalkostensteigerungen von 1,7 Mrd.DM und Baukostenerhöhungen von 2,6 Mrd. DM gegenüber, so daß aus dieser Sicht ein positiver Nettoeffekt der Reform zweifelhaft erscheint. Außerdem mußte die Beteiligung der Städte und Gemeinden an der wachstumsstarken Einkommensteuer mit einer Verwässerung der Realsteuergarantie erkauft werden. Sieht man darüber hinaus die mit zunehmendem Wohlstand wachsenden Ansprüche der Bürger an ihre Städte und Gemeinden als gegeben und unabänderlich an, so wird eine neuerliche Reform des kommunalen Einnahmesystems unvermeidbar. Dies zeigt sich auf der Einnahmeseite bereits jetzt an Hebesatzerhöhungen oder der Einführung der Lohnsummensteuer, aber auch an der Beschränkung oder gar dem völligen Fortfall des Nettoinvestitionsvolumens auf der Ausgabenseite der gemeindlichen Haushalte. Nach Ansicht des Verf. kann eine dauerhafte Stabilisierung der Gemeindefinanzen nur unter Beibehaltung der Gewerbesteuer, der Erhöhung des Anteils an der Einkommensteuer, einschließlich der Gewährung eines Hebesatzes, und der Heraufsetzung der Mineralölsteuer zugunsten der Gemeinden erreicht werden.

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Gemeindefinanzreform, Gemeindesteuer, Haushaltswesen, Finanzplanung, Gemeindefinanzhaushalt, Verwaltung, Finanzen

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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 10 (1971), 1, S. 54-69, Lit.; Zus., engl., franz.

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Gemeindefinanzreform, Gemeindesteuer, Haushaltswesen, Finanzplanung, Gemeindefinanzhaushalt, Verwaltung, Finanzen

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