Beschäftigungsförderungsgesetz 1985.
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Zusammenfassung
Am 1. Mai 1985 trat das Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BeschFG) in Kraft. Neben der Änderung verschiedener arbeitsrechtlicher Gesetze ist insbesondere Artikel 1 des BeschFG von Bedeutung, welcher einige arbeitsrechtliche Vorschriften "zur Beschäftigungsförderung" enthält. Im wesentlichen geht es um die erleichterte Zulassung befristeter Arbeitsverträge und um Teilzeitarbeit. (-y-)
Beschreibung
Schlagwörter
Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Teilzeitarbeit, Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Beschäftigungsförderungsgesetz, Arbeitsplatzschutzgesetz, Jobsharing, Sozialrecht
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In: Dt.Architektenbl.(Ausg.N2), 17(1985), Nr.9, S.BN198-BN199
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Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Teilzeitarbeit, Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Beschäftigungsförderungsgesetz, Arbeitsplatzschutzgesetz, Jobsharing, Sozialrecht