Bebauungsplan für Windkraftanlagen. OVG Weimar, Beschluss vom 16. August 2004 - 1 EN 944/03.
Nomos
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Datum
2005
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Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 4358
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
1) Eine Gemeinde ist verpflichtet, sich im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes selbst Gewissheit über die abwägungserheblichen Belange zu verschaffen. 2) Macht eine Gesellschaft zur Entwicklung regenerativer Energieprojekte im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Windkraftanlagen ein eigenes Interesse an der Nutzung der Windenergie im Plangebiet geltend, kann die Gemeinde verpflichtet sein, die ins Auge gefassten Standorte für Windkraftanlagen in Erfahrung zu bringen, um das Nutzungsinteresse der Gesellschaft in ihre Abwägung einstellen zu können. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr. 4
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 215-218