Wieweit vermögen die kantonalen Verkehrsgesetze der neuen Aufgabenteilung Bund/Kantone hinsichtlich des öffentlichen Verkehrs gerecht zu werden.

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SEBI: 89/3020-4

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Das schweizerische Verkehrssystem ist seit vielen Jahrzehnten unkoordiniert gewachsen. Jeder Verkehrsträger, sei es die Eisenbahn, die Straße, Schiffahrt oder Luftfahrt, betrieb eine eigene Verkehrspolitik. Dadurch ist die Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen unzweckmäßig verteilt. All zu oft stimmen die Sachaufgaben der verschiedenen staatlichen Instanzen und die ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht überein. Der Bundesrat hat 1972 eine Kommission eingesetzt, die eine Gesamtverkehrskonzeption entwickeln sollte. Ende 1977 lag der Schlußbericht vor. Ziel der Arbeit ist es, zu untersuchen, ob bei den 1982 bestehenden kantonalen Verkehrsgesetzen materielle Rechtsgrundlagen vorhanden sind, die der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen gemäß diesem Schlußbericht gerecht werden. Die Arbeit beschränkt sich auf die Eisenbahn und den öffentlichen Straßenverkehr (unter Aussparung des ÖPNV). sg/difu

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Schlagwörter

Verkehrspolitik, Verkehrsrecht, Eisenbahn, Straßenverkehr, Kanton, Kompetenz, Föderalismus, Rechtsgeschichte, Gesetzgebung, Öffentlicher Verkehr, Verkehr, Öffentlicher Verkehr

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St.Gallen: (1982), XI, 57 S., Abb.; Tab.; Lit.(wirtsch.Diplomarbeit; St.Gallen 1983)

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Verkehrspolitik, Verkehrsrecht, Eisenbahn, Straßenverkehr, Kanton, Kompetenz, Föderalismus, Rechtsgeschichte, Gesetzgebung, Öffentlicher Verkehr, Verkehr, Öffentlicher Verkehr

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Sonderreihe Verkehrswirtschaft; 6