Bahnhof ade, scheiden tut weh ... Verkauf von Bahnimmobilien durch die Bahn.

Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel

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DE

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Burgwedel

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1437-417X

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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

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Abstract

Seit dem Beginn der Bahnreform im Januar 1994 sorgt der Verkauf von Bahnimmobilien für Aufregung sowohl bei den Kommunen als auch bei den Fahrgastverbänden und nicht zuletzt bei den Bahnkunden. Besonders betroffen sind Kommunen, wenn es sich bei den Objekten um Bahnhöfe handelt, die in aller Regel zentral im Ort liegen und damit auch "Visitenkarte" der jeweiligen Stadt sind. Dabei trennt sich die Deutsche Bahn AG (DB AG) nicht nur von den Bahnhofsgebäuden an aufgelassenen Strecken, sondern auch von solchen mit Bahnbetrieb. Es handelt sich bundesweit um 1.800 Bahnhöfe mit Empfangsgebäuden (von 2.400), die von der DB AG als unrentabel eingestuft sind. Das Personal vor Ort ist oder wird abgebaut und durch elektronische Stellwerke sowie Fahrkartenautomaten ersetzt. Kommunen bleibt es nicht erspart, sich mit den daraus entstehenden Problemen auseinanderzusetzen. Wenn Bahnhofsgebäude verkommen, die Warteräume zugesperrt sind und Winterdienst und Reinigung nicht mehr stattfindet, obliegt es den Kommunen, wenigstens ein Minimum an Sicherheit und Service zu bieten. Viele Kommunen haben sich nachweislich jahrelang vergeblich bemüht, Bahnimmobilien zu erwerben und mussten erfahren, dass der örtliche Bahnhof an einen Dritten veräußert worden war. So zum Beispiel geschehen im Fall des Paketverkaufs von bundesweit 490 Bahnhofsgebäuden an den Gemeinden vorbei zunächst an eine Firma, die noch vor Eigentumsübergang in Insolvenz geriet, und dann an ein Bieterkonsortium, bestehend aus einem Londoner Unternehmen und einem Hamburger Immobilienentwickler. Ausgehend von diesem Beispiel wird in dem Beitrag die Verkaufspolitik der DB AG kritisiert und es werden die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen des Erwerbs von Bahnhofsgebäuden durch Kommunen erläutert.

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Stadt und Gemeinde interaktiv

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Nr. 7/8

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S. 274-275

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