Zulässigkeit und Eignung des Maßstabes des Als-Ob-Wettbewerbs für die Mißbrauchsaufsicht über Versorgungsunternehmen.

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SEBI: 75/3479

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Zusammenfassung

Nach dem Konzept des Als-Ob-Wettbewerbs ist ein Preis mißbräuchlich, wenn er über jenem liegt, der sich bei einem wesentlichen Wettbewerb ergeben würde.Dieses Konzept ist umstritten.Für die Mißbrauchsaufsicht auf dem Energiesektor ist der Maßstab des Als-ob-Wettbewerbs ungeeignet, weil hier der hypothetische Wettbewerbspreis über den tatsächlich angewandten Preisen liegt.Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Mißbrauchsaufsicht über Versorgungsunternehmen liegt nicht das Konzept des Als-ob-Wettbewerbs, sondern das Konzept des Vergleichs zweier Monopolpreise zugrunde.Dieses Konzept zielt auf eine willkürliche Vergleichsbasis ab und ist mit einem richtig verstandenen Mißbrauchsbegriff nicht vereinbar.

Beschreibung

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Wettbewerb, Missbrauchsaufsicht, Versorgungsunternehmen, Energieversorgung, Wirtschaft, Betriebswirtschaft

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In: Frankfurt/Main, Selbstverl.(1975) 82 S.

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Wettbewerb, Missbrauchsaufsicht, Versorgungsunternehmen, Energieversorgung, Wirtschaft, Betriebswirtschaft

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