Gegenmacht statt Ohnmacht. 100 Jahre Betriebsverfassungsgesetz: Der Kampf um Mitbestimmung, Gemeineigentum und Demokratisierung.

VSA: Verl.
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DE

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Hamburg

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ZLB: R 390/502

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Schon vor hundert Jahren forderten eine Million Berliner Beschäftigte in einem großen Streik »entscheidenden Einfluss auf Produktions-, Lohn- und Arbeitsverhältnisse«. Sie konnten sich nicht durchsetzen. Auch für heutige Betriebsräte ist die Frage nach ihren Rechten fundamental. Kollegen erhalten zum Beispiel Firmenhandys, über die sie zu jeder Tageszeit von ihren Vorgesetzen erreichbar sind. Oder das Unternehmen will Überstunden anordnen. Oder Arbeitsplätze werden umstrukturiert, alte Tätigkeiten fallen weg, neue Arbeiten kommen hinzu. Die Kollegen haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Kann der Betriebsrat Maßnahmen der Betriebsleitung verhindern? Kann er sie abändern? Kann er die Folgen mildern? Es ist das Betriebsverfassungsgesetz, in dem man Antworten auf diese Fragen findet. Es legt fest, in welchem Umfang Arbeitnehmer Gegenmacht aufbauen können. Seine Geschichte ist eine lange Geschichte des Klassenkampfes, bei dem allzu viele und viele grundlegende Kapitel von den Unternehmern gewonnen wurden. So können Betriebsräte bis heute nicht den Einsatz von Leiharbeitskräften verhindern, nicht die Ausgliederung von betriebsinternen Tätigkeiten an Fremdfirmen mit miserablen Löhnen, nicht Massenentlassungen, sie können nicht die Umstellung von Rüstungsproduktion auf zivile Produktion (Konversion) oder die Schaffung von umweltfreundlichen Ersatzarbeitsplätzen in der Autoindustrie (Transformation) erzwingen.

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158

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