Kommunalfinanzen in der Bundesrepublik Deutschland. Aufbau und Konsolidierung im Zeichen der Erlangung der deutschen Einheit.
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DE
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Bonn
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0303-2493
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BBR: Z 703
ZLB: Zs 2548-4
IRB: Z 885
IFL: Z 73
ZLB: Zs 2548-4
IRB: Z 885
IFL: Z 73
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Abstract
Unter dem Druck rückläufiger Einnahmen sind für die Kommunen in den alten Ländern seit 1993 Konsolidierungserfolge zu verzeichnen. Die Kommunalhaushalte in den neuen Ländern sind durch den Aufbau von Verwaltung und kommunaler Infrastruktur geprägt. Insbesondere bei den Personalausgaben sind weitere Konsolidierungsbemühungen erforderlich. Im Ost-West-Vergleich sind trotz der seit 1991 erzielten Aufbauerfolge immer noch deutliche Strukturunterschiede festzustellen. Mit dem Gesetz der Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms wurden die Grundlagen für die Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab dem Jahr 1995 geschaffen, und damit wurde der Fonds "Deutsche Einheit" als übergangsweises Finanzierungsinstrument für die neuen Länder und ihre Gemeinden abgelöst. Dies hat Auswirkungen auf die Kommunen in alten wie neuen Ländern. Die Steuerpolitik der Bundesregierung hat die Finanzposition der Kommunen gesichert und wird das auch weiterhin tun. Die Beteiligung der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen ist ein wichtiger Schritt für eine Strukturverbesserung des kommunalen Finanzsystems. Insbesondere die kommunalen Sozialhaushalte werden durch Bundesmaßnahmen deutlich entlastet. Die Kommunen in alten wie neuen Ländern müssen über eine Rückführung der Finanzierungsdefizite ihren Beitrag zur Rückführung der Staatsausgaben- und Abgabenquote leisten. - (n.Verf.)
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Nr.8/9
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S.549-560