Ist Bernried das neue Hinte? Der Feldzug der Europäischen Kommission gegen die deutschen Einheimischenmodelle.
Winkler & Stenzel
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Datum
2010
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Herausgeber
Winkler & Stenzel
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Burgwedel
Sprache
ISSN
1437-417X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Um junge Familien in ihrem Heimatort zu halten, stellen immer mehr Kommunen im ländlichen Raum Ortsansässigen verbilligtes Bauland zur Verfügung. Die so genannten Einheimischenmodelle sind für viele Kommunen von existentieller Bedeutung. Sie tragen wesentlich dazu bei, die gewachsenen und ausgewogenen Bevölkerungsstrukturen in Städten und Gemeinden zu erhalten und die Eigenart des ländlichen Raums zu bewahren. Die Europäische Kommission will die bewährten deutschen Einheimischenmodelle nun kippen. Sie bemängelt die Unvereinbarkeit insbesondere der Einheimischenmodelle verschiedener bayerischer Gemeinden mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages, insbesondere der Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, der Freiheit des Kapitalverkehr sowie des allgemeinen Freizügigkeitsrechts. In dem Beitrag wird aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags (BayGT) die derzeitige Diskussion um die Einheimischenmodelle, die Position der Europäischen Kommission sowie die Position der Bayerischen Gemeinden dargestellt. Bezug genommen wird dabei auf die Androhung einer Klage seitens der Europäischen Kommission gegen die niedersächsische Gemeinde Hinte, die zur Lösung ihres Abwasserproblems einem Abwasserverband ohne vorherige europaweite Ausschreibung beitrat. Der Konflikt konnte beigelegt werden und die Kommission zur Verfahrenseinstellung bewegt werden. Das Vorgehen gegen die deutschen Einheimischenmodelle, das sich am Fall von vier bayerischen Gemeinden (eine davon ist Bernried) entzündet hat, wird als erneuter Versuch der Europäischen Kommission gesehen, deutsche Städte und Gemeinden daran zu hindern, ihre aus dem Sozialstaatsprinzip von Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz erwachsene verfassungsrechtliche Pflicht zur kommunalen Daseinsvorsorge zu erfüllen.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Stadt und Gemeinde interaktiv
Ausgabe
Nr. 10
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 442-444