§§ 249, 535 BGB. Urteil des BGH vom 22.5.85 - VIII ZR 220/84.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
SEBI: Zs 818-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Schadenersatzanspruch nach § 249 BGB beschränkt sich im Falle der Beschädigung einer mit den gemieteten Räumen verbundenen Anlage auf diese, wenn sie sich in tatsächlicher Hinsicht von der Gesamtsache trennen lässt und technisch einer isolierten Wiederherstellung zugänglich ist. Handelt es sich dabei um eine unvertretbare Sache, kann der Geschädigte nicht Ersatzbeschaffung als Naturalrestitution verlangen. (z)
Beschreibung
Schlagwörter
Mietwesen, Mietrecht, Wohnungsrecht, Beschädigung, Anlage, Schadenersatz, Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtsprechung, Gerichtsentscheidung, Restaurant, Dunstabzugshaube, Schadenersatzanspruch, Wohnungsrecht
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 38(1985), Nr.11, S.375-379, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Mietwesen, Mietrecht, Wohnungsrecht, Beschädigung, Anlage, Schadenersatz, Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtsprechung, Gerichtsentscheidung, Restaurant, Dunstabzugshaube, Schadenersatzanspruch, Wohnungsrecht