Gegenstände der Betätigungsprüfung des Bundesrechnungshofes (BRH) bei öffentlichen Unternehmen. Im Schnittfeld von Verfassungs-, Haushalts- und Gesellschaftsrecht.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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202168-7
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ZLB: R 622 ZB 1139
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RE
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Abstract
Die sog. Betätigungsprüfung nach § 92 BHO (Bundeshaushaltsordnung) betrifft die Betätigung des Bundes bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts. Die ihr gesetzten Grenzen im Schnittfeld von Verfassungs-, Haushalts- und Gesellschaftsrecht weisen keinen durchgehend klaren Verlauf auf. Entsprechendes gilt für die Prüftätigkeit der Landesrechnungshöfe und für Prüfbehörden auf der kommunalen Ebene. Im Beitrag wird auf den Bundesrechnungshof (BRH) und auf das Aktienrecht fokussiert.
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Die Öffentliche Verwaltung : DÖV; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft
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4
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121-130