Planungspraktische Anforderungen an die gemeindliche Bauleitplanung zur Bewältigung der Eingriffs- und Ausgleichsproblematik nach den neuen §§ 8a bis c BNatSchG.

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0170-0413

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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243

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Abstract

Durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz wurde der Paragraph 8 des Bundesnaturschutzgesetzes geändert und erweitert.Die Bewältigung der Eingriffs- und Ausgleichsproblematik hat nun in der Regel in der Bauleitplanung stattzufinden.Sie ist dann nicht mehr Gegenstand der folgenden Genehmigungsverfahren.Der Beitrag beschreibt, wo und unter welchen Voraussetzungen der neugefaßte Paragraph 8a-c BNatSchG zur Anwendung kommt, welche Anforderungen an den Inhalt von Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen, Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich Abrundungssatzungen sowie Satzungen von Vorhaben- und Erschließungsplänen gestellt sind und welchen Beitrag die Landschaftsplanung zur Bewältigung der Eingriffs- und Ausgleichsproblematik zu leisten hat.Auf rechtliche Besonderheiten einzelner Bundesländer wird eingegangen.(wb)

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht. ZfBR

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Nr.6

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S.259-269

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