Die Abwehr von äußeren, nicht betriebsbedingten Gefahren der Luftfahrt durch die Luftaufsicht - eine Darstellung der gesetzlichen Ausgestaltung sowie der praktischen Handhabung anhand des Beispiels des Frankfurter Flughafens "Rhein-Main".

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SEBI: 79/5180-4

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Im Bereich des Luftverkehrs ergeben sich auch außerhalb der unmittelbar mit der Luftfahrt zusammenhängenden, üblichen Sicherheitsprobleme Gefahren, die abgewendet werden müssen. Zu diesen mittelbaren Gefahren zählt die Studie u. a. terroristische Gewaltakte, Bombendrohungen, Geiselnahmen oder andere Verbrechen und Vergehen, die im Zusammenhang mit dem Luftverkehr begangen oder angedroht werden. Am Beispiel des Frankfurter Rhein-Main-Flughafens erläutert sie, welche Schutzmaßnahmen zur Konfliktlösung rechtmäßig eingesetzt werden können, insbesondere wer im jeweiligen Fall zur Abwehr zuständig ist Polizei oder Luftaufsicht. In diesem Rahmen ist sie bemüht, Abgrenzungskriterien für die Zuständigkeiten darzulegen. Soweit die Studie feststellt, daß die vorhandenen gesetzlichen Mittel einen optimalen Schutz nicht oder nur unvollkommen gewähren, schlägt sie eine Gesetzesänderung in Verbindung mit einer Neugestaltung der Luftaufsicht vor. Einführend erläutert sie die historische Entwicklung der luftrechtlichen Gefahrenabwehr seit dem frühesten Beginn der Luftrechtswissenschaft 1687. hw/difu

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Flughafen, Luftaufsicht, Terrorismusabwehr, Flugsicherung, Luftverkehr, Polizei, Verwaltungsrecht

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Mainz: (1979), XIV, 147 S., Lit.

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Flughafen, Luftaufsicht, Terrorismusabwehr, Flugsicherung, Luftverkehr, Polizei, Verwaltungsrecht

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