Der neue Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Zusätzlicher Sonderdruck - Anlage zum 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985. Plananlage 1 : 750.000, mehrfarbig, 79x117 cm.
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IRB: Z 161
BBR: Z 151
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Zusammenfassung
Es wird die Entwicklung der Planung und die jetzige Konzeption für den Ausbau der Bundesfernstraßen beschrieben. Der Bedarfsplan ist kein Finanzierungsplan und auch kein Bauprogramm, sondern stellt ausschließlich den Bedarf an Bundesfernstraßen als integrierter Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans dar. Der neue Bedarfsplan 1980, der auf etwa 20 Jahre beschränkt ist, hat 2 Dringlichkeitsstufen, deren Realisierung 81 Mrd. DM erfordert. Die wesentliche Änderung gegenüber dem ersten Bedarfsplan ist die Reduzierung des Ausbaus des Autobahnnetzes um 7.000 km. -y-
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Verkehr, Straßenverkehr, Fernverkehr, Fernverkehrsstraße, Fernstraßenplanung, Bundesverkehrswegeplanung, Bedarfsplan, Ausbaubedarf, Ausbauziel, Überprüfung, Bewertung, Fortschreibung
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Straße + Autobahn, Bonn 31(1980)Nr.10, S.442-450, Abb., Tab., Lit.
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Verkehr, Straßenverkehr, Fernverkehr, Fernverkehrsstraße, Fernstraßenplanung, Bundesverkehrswegeplanung, Bedarfsplan, Ausbaubedarf, Ausbauziel, Überprüfung, Bewertung, Fortschreibung