Rechtsfragen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Ein vergleichender Beitrag zur Subventionierung durch Steuervergünstigungen.
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1986
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SEBI: 87/3776
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Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) kommt dem Idealtyp eines Wirtschaftslenkungsgesetzes im Gewand des Steuergesetzes ziemlich nahe: Das Gesetz enthält Aussagen zum Subventionszweck. Es legt den begünstigten Unternehmen Verhaltensbindungen auf und regelt die Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der Subventionsbedingungen. Bemerkenswert ist, daß das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz nicht zwischen Leistungs- und Verschonungssubventionen (Steuervergünstigungen u. dgl.) differenziert. Nach Pargr. 19 Abs. 5 WGG kann die Anerkennungsbehörde bei rechtskräftiger Entziehung der Anerkennung dem Wohnungsunternehmen zur Abgeltung der durch die Anerkennung erlangten Vorteile bestimmte geldliche Leistungen auferlegen. Der Verfasser kommt u. a. zu dem Ergebnis, daß die Konzeption des Abgeltungsbetrags (Pargr. 19 Abs. 5 WGG), die "Relikt nationalsoziolistischen Gedankenguts" sei, da sie auf der Vorstellung beruhe, daß die Subvention dem Subventionsempfänger nie endgültig zustehen könne (S. 164), in Teilen unvereinbar mit den Grundrechten unternehmerischer Freiheit (Art. 2, 12, 14 GG) sei. chb/difu
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Mainz: (1986), XI, 167 S., Lit.(jur.Diss.; Mainz 1986)