Die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten als Problem des Wohnungseigentums.

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SEBI: Zs 359-4
IRB: Z 889

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Zusammenfassung

Wohnungseigentümer sind lt. Gesetz verpflichtet, die Kosten der Instandhaltung und Verwaltung des Wohnungseigentums anteilmäßig zu tragen. Verf. behandelt die Rechtsfragen, die sich besonders heute bei vielen leerstehenden Wohnungen oder Bauten in verschiedenen Bauabschnitten für den Eigentümer stellen Haftung des Wohnungseigentümers; Minderung der Kostenverpflichtung bei leerstehenden Wohnungen; Zwangsverwaltung und Konkurs; Haftung des Sonderrechtsnachfolgers; Lastenübergang bei Veräußerung; Schutzmaßnahmen für die Eigentümergemeinschaft; Belehrungspflicht des Notars.

Beschreibung

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Wohnungseigentum, Wohnungsrecht

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Neue Juristische Wochenschrift, München 29 (1976), 33, S. 1473-1477

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Wohnungseigentum, Wohnungsrecht

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