Verwaltung versus Verfassung. Ausländerrecht 1965-1988.

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SEBI: 90/1868

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Abstract

Hinter der Ausländerverwaltung steht eine Rechtstheologie, die in vielen Ämtern, Gerichten und rechtstheologischen Fakultäten vertreten wird. Glaubenssätze wie "die Bundesrepublik ist kein Einwanderungsland", "Ausländerrecht ist Vorbeugerecht" und "die Entwicklungspolitik gehört zu den wichtigsten staatlichen Belangen" werden aus dieser Sicht gelehrt. Aus diesen Einschätzungen heraus werden aufenthaltsverwehrende Maßnahmen, wie z.B. Ausländerehe bedarf der Ehetrennung, Ausweisung dient der Abschreckung usw., abgeleitet. Es werden Entwicklung und Zusammenhänge des Ausländergesetzes seit 1965 betrachtet. kl/difu

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Ausländerrecht, Institutionengeschichte, Asylrecht, Gesetzgebung, Reform, Bevölkerung/Gesellschaft, Ausländer

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Frankfurt/Main: Lang (1989), 263 S.

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Ausländerrecht, Institutionengeschichte, Asylrecht, Gesetzgebung, Reform, Bevölkerung/Gesellschaft, Ausländer

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 882