Die rechtliche Beurteilung der Preisbildung in der Elektrizitätsversorgung.
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SEBI: 70/795
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Zusammenfassung
Die Elektrizitätsversorgung (EV) in der BRD unterliegt noch weitgehend der Preisbindung. Die für den Wirtschaftsbereich der EV einschlägigen gesetzlichen Regelungen haben zu Formen geführt, die eine markt- und wettbewerbsorientierte Preisbildung nicht zulassen. Die Preisgestaltung wird stark von Rechtsnormen beeinflußt, hinter denen betriebswirtschaftliche Erfordernisse hinsichtlich der Preisbildung oft zurückzustehen haben. Zu den rechtlichen Faktoren der Strompreisbildung gehört der Gebietsschutz, zu dessen Grundformen der Wegebenutzungs- oder Konzessionsvertrag und der Demarkationsvertrag zu zählen sind. Daneben sind sowohl der Wettbewerb als Ordnungsinstrument der Volkswirtschaft wie auch die staatliche Wirtschaftsaufsicht im Bereich der EV zu beachten. Aus der Einsicht, daß die rechtlichen Faktoren bei der Energiepreisbildung überwiegen, sind lediglich punktuelle Änderungen - z. B. Aufhebung der Strompreisbindung - nicht angebracht. Die Strompreisbindung kann somit nur unter Berücksichtigung der Strukturprobleme der EV im ganzen aufgehoben werden.
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Preisbildung, Elektrizitätsversorgung, Wirtschaftsrecht, Energieversorgung, Verwaltungsrecht, Wirtschaftspolitik, Recht, Wirtschaft, Betriebswirtschaft
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Würzburg, (1969) XXXV, 181 S., Lit.; Zus.
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Preisbildung, Elektrizitätsversorgung, Wirtschaftsrecht, Energieversorgung, Verwaltungsrecht, Wirtschaftspolitik, Recht, Wirtschaft, Betriebswirtschaft