Die Gesetzgebung des Rats der Volksbeauftragten, 1918/1919. Entstehungsgeschichte und Weitergeltung.

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SEBI: 89/3587

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Vom 9. November 1918 bis zum 10. Februar 1919 war der Rat der Volksbeauftragten Träger der Staatsgewalt in Deutschland. Er erließ in der Zeit 205 Verordnungen, die materiell Gesetze waren und zum Teil über die Revolutionszeit hinaus in Kraft blieben. Es wird untersucht, ob ein Teil der Verordnungen sogar bis heute gilt. Nach Artikel 123 Abs. 1 GG gilt nämlich vorkonstitutionelles Recht, also Recht aus der Zeit vor Zusammentreten des Bundestages fort, sofern es nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Eine Fortgeltung von Verordnungen des Rates der Volksbeauftragten bis in die heutige Zeit wäre also grundsätzlich denkbar. Die Autorin kommt jedoch zu dem Ergebnis, daß die Verordnungen zwar teilweise über das Jahr 1919 hinaus, jedoch nicht bis heute unverändert gelten. Immerhin gilt die Erbbaurechtsverordnung, abgesehen von einigen Änderungen, bis heute. jüp/difu

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Regierung, Revolution, Verordnung, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Erbbaurecht, Wohnungswesen, Baurecht, Bodenrecht, Sozialwesen, Arbeit, Militärwesen, Verwaltung, Institutionengeschichte, Gesetzgebung, Rechtsgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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Hamburg: (1986), ca. 530 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1988)

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Regierung, Revolution, Verordnung, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Erbbaurecht, Wohnungswesen, Baurecht, Bodenrecht, Sozialwesen, Arbeit, Militärwesen, Verwaltung, Institutionengeschichte, Gesetzgebung, Rechtsgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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