Der Wind, seine Nutzung und das Eigentum. Anmerkungen insbesondere zum Beitrag "Wem gehört der Wind?" von J. Bäumler.

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

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RE

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Abstract

Der Wind kennt keine Grenzen, lässt sich nicht einfangen und kann als ein Gut der Allgemeinheit verstanden werden. Parallelen zur rechtlichen Ordnung insbesondere der Grundwassernutzung oder der Gewinnung bergfreier Bodenschätze scheinen den Königsweg zur Lösung der aktuellen Hindernisse und Akzeptanzprobleme bei der Realisierung der Energiewende vor Ort zu weisen. Der Gesetzgeber könnte im Wege einer Neubestimmung von Inhalt und Schranken des Grundstückseigentums auch das Recht zur Windnutzung der privatnützigen Befugnis der Grundstückseigentümer entziehen und einem Bewirtschaftungsregime im öffentlichen Interesse unterstellen. In dem auf diese Weise erweiterten Handlungsrahmen könnte dann die Windenergienutzung leichter gesteuert, der als ungerecht empfundene Vorteil der Anlagenbetreiber finanziell abgeschöpft und die Windenergienutzung insgesamt leichter an öffentlichen Interessen ausgerichtet werden. Der Diskussionsbeitrag formuliert Zweifel an der verfassungsrechtlichen Gangbarkeit dieses Weges, weil es sich beim Wind nicht um ein knappes Gut handelt und die zu lösenden Konflikte nicht das "Medium" betreffen, sondern raum- und grundstücksbezogen sind. Für die diskutierten Reformoptionen dürften aber andere verfassungsrechtliche Wege offenstehen.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 12

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S. 677-683

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