Konfliktsituationen zwischen gewerblicher Wirtschaft und Wohnen als Problem des Städtebaurechts.

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Im Recht der Bauleitplanung wird der Konflikt zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnen mit dem Begriff Gemengelage gleichgesetzt. Die Konflikte, die beim Nebeneinander dieser Nutzungen auftreten, werden in planungs- und baurechtlicher Sicht behandelt. Der elementare Grundsatz der städtebaulichen Planung, verschiedene Nutzungen räumlich zu trennen, beruht auf dem Konzept eines unbegrenzten Flächenwachstums der Städte und einer darauf abgestimmten Strategie starker Entflechtung. Dieses Konzept bedarf angesichts der gestiegenen Bedeutung des Schutzes von Natur und Landschaft, der Reduzierung des Landschaftsverbrauchs und der Erhaltung von Freiräumen der Korrektur. Die vielfältigen Möglichkeiten des geltenden Städtebaurechts werden aufgezeigt, wobei deutlich wird, dass einerseits eine breite Rechtsunsicherheit besteht und andererseits eine Verbesserung des Instrumentariums zweckmäßig wäre. kj

Beschreibung

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Recht, Planungsrecht, Bundesbaugesetz, Industrie, Gewerbe, Wohnen, Flächennutzung, Nutzungsmischung, Umweltschutz, Rechtsprechungsübersicht, Nutzungskonflikt, Gemengelage

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Deutsches Verwaltungsblatt (1983)Nr.14, S.732-740, Lit.

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Recht, Planungsrecht, Bundesbaugesetz, Industrie, Gewerbe, Wohnen, Flächennutzung, Nutzungsmischung, Umweltschutz, Rechtsprechungsübersicht, Nutzungskonflikt, Gemengelage

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