Das Verordnungsrecht des Kantons Thurgau.
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1976
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SEBI: 80/29
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Zusammenfassung
Obwohl die Verordnungen in der Verfassungswirklichkeit heute eine wichtige Rolle spielen, taucht der Begriff ,,Verordnung'' nur in sehr wenigen Bestimmungen ( r r 31 III, 56 II u.IV) der Verfassung des Schweizer Kantons Thurgau auf.Der Autor untersucht die Verordnungspraxis auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen hin.An den Beginn seiner Abhandlung stellt er eine Begriffsbestimmung Die Verordnung ist ein generell-abstrakter Hoheitsakt, der nicht im Wege der formellen Gesetzgebung erlassen wurde.Nachdem der Verfasser kurz auf die Arten von Verordnungen eingeht, befaßt er sich im Hauptteil der Arbeit mit den Verordnungsbefugnissen, die den verschiedenen Gremien (Großer Rat, Regierungsrat, Departemente, Obergericht) zukommen.An der Praxis kritisiert der Autor, daß Verordnungen oft ohne erforderliche Ermächtigungsgrundlage (vor allem beim Vollzug von Bundesrecht) bzw. unter Überschreitung der Kompetenzen erlassen werden. chb/difu
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Winterthur: Schellenberg (1976), XIV, 107 S., Lit.(jur.Diss.; Bern 1975)