Die VOB/B als Gegenstand der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VII ZR 92/82) vom 16.12.1982.
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DE
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Berlin
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ZLB: 96/1956
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DI
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Abstract
Gegenstand der Arbeit ist die im Titel genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs, in der über die Anwendbarkeit des Gesetzes zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) auf solche Bauverträge befunden wird, die auf die Allgemeinen Bestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Bezug nehmen. Die VOB/B, die aus den zwanziger Jahren stammen und ursprünglich die Durchführung von Bauleistungen regelten, zu denen sich Private gegenüber öffentlichen Auftraggebern verpflichten, sind heutzutage auch in Bauverträgen zwischen Privaten gang und gäbe. In der Entscheidung kommt der BGH zu dem Schluß, daß die VOB/B vorformulierte Vertragsbedingungen im Sinne des § 1 AGBG sind und einer Inhaltskontrolle nach §§ 9, 11 ABGB unterliegen. Die Kritik des Verfassers entzündet sich an der These des Gerichts, daß eine einzelne Bestimmung der VOB/B, die, für sich betrachtet, einen Vertragspartner nach § 9 AGBG unangemessen benachteiligt und insoweit unwirksam wäre, durch ihre Einbettung in das Gesamt der VOB/B, das für beide Seiten nachteilige Regelungen enthalte, einer Inhaltskontrolle letztlich doch standhalte. gar/difu
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XV, 139 S.