Niedersächsisch OVG, Beschluß vom 27. Juli 1994 - 1 M 2021/94; OVG Beschluß zu BauGB-MaßnahmenG § 10 und BauNVO §§ 3, 15.
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DE
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0170-0413
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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243
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Abstract
Pflegeheime sind Wohngebäude. Der Nachbarwiederspruch gegen die Baugenehmigung für ein Altersheim entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Im weiteren enthält das Urteil Ausführungen zur Zulässigkeit der Erweiterung eines Alten- und Pflegeheims im faktischen reinen Wohngebiet. Ein Neubauvorhaben ist gemäß Paragraph 3 Abs.4 BauNVO zulässig, da das Wohngebäude des Altenheims dem Wohngebäude gleichgestellt ist. Geräuschimmissionen und Stellplätze werden kurz angesprochen.
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ZFBR. Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht
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Nr.2
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S.107-108