Das Grundgesetz und die bekenntnismäßige Gestaltung der öffentlichen Schulen.

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SEBI: JA 771

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Zusammenfassung

Die deutschen Schulen haben sich aus dem kirchlichen Unterricht entwickelt. Mit dem Wachsen des weltlichen Unterrichtsstoffes löste sich die Schule ganz zwangsläufig von der Kirche und der primär religiösen Zielsetzung. Mit Beginn des 19. Jahrhunderts entstand in Deutschland zudem eine Vielzahl von konfessionell gemischten Gebieten. Dieser Tatsache mußte bei der Gestaltung des Schulwesens in irgendeiner Form Rechnung getragen werden. Der Autor stellt das damals in Preußen entstandene Gesetz als Beispiel der damaligen Entwicklung vor. In der Weimarer Republik war das Verhältnis zwischen Bekenntnis- und Gemeinschaftsschule nicht abschließend geklärt. Ausgehend von den derzeitigen Regelungen in den deutschen Bundesländern behandelt der Autor die Aussagen des Grundgesetzes zur bekenntnismäßigen Gestaltung des Schulwesens, aufgegliedert nach den einzelnen Grundrechten. Dazu kommt eine Erörterung des Verhältnisses zwischen den Grundrechten und der öffentlichen Schule sowie Ausführungen zur ,,Kompromißschule''. chb/difu

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Staatsaufsicht, Volksschule, Grundschule, Konfession, Religionsunterricht, Elternrecht, Demographie, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Bildungswesen, Schule, Rechtsgeschichte

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Köln: (1966), XXIII, 174 S., Lit.

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Staatsaufsicht, Volksschule, Grundschule, Konfession, Religionsunterricht, Elternrecht, Demographie, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Bildungswesen, Schule, Rechtsgeschichte

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