Das Grundgesetz und die bekenntnismäßige Gestaltung der öffentlichen Schulen.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: JA 771

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die deutschen Schulen haben sich aus dem kirchlichen Unterricht entwickelt. Mit dem Wachsen des weltlichen Unterrichtsstoffes löste sich die Schule ganz zwangsläufig von der Kirche und der primär religiösen Zielsetzung. Mit Beginn des 19. Jahrhunderts entstand in Deutschland zudem eine Vielzahl von konfessionell gemischten Gebieten. Dieser Tatsache mußte bei der Gestaltung des Schulwesens in irgendeiner Form Rechnung getragen werden. Der Autor stellt das damals in Preußen entstandene Gesetz als Beispiel der damaligen Entwicklung vor. In der Weimarer Republik war das Verhältnis zwischen Bekenntnis- und Gemeinschaftsschule nicht abschließend geklärt. Ausgehend von den derzeitigen Regelungen in den deutschen Bundesländern behandelt der Autor die Aussagen des Grundgesetzes zur bekenntnismäßigen Gestaltung des Schulwesens, aufgegliedert nach den einzelnen Grundrechten. Dazu kommt eine Erörterung des Verhältnisses zwischen den Grundrechten und der öffentlichen Schule sowie Ausführungen zur ,,Kompromißschule''. chb/difu

Description

Keywords

Staatsaufsicht, Volksschule, Grundschule, Konfession, Religionsunterricht, Elternrecht, Demographie, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Bildungswesen, Schule, Rechtsgeschichte

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Köln: (1966), XXIII, 174 S., Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Staatsaufsicht, Volksschule, Grundschule, Konfession, Religionsunterricht, Elternrecht, Demographie, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Bildungswesen, Schule, Rechtsgeschichte

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries