Wer baut, muss auch pflanzen.

Das Rathaus Verlagsges.
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Das Rathaus Verlagsges.

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Essen

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0174-4984

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ZLB: 4-Zs 1002
BBR: Z 515

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Abstract

Allen Grünflächen gemeinsam ist unabhängig von ihrer Lage ihr Beitrag zur Siedlungsästhetik, zur Lufthygiene sowie zur Freizeitgestaltung und Erholung der Stadtbewohner. Öffentliche und private Grünflächen haben im bebauten Gebiet selbst in Großstädten in der Regel einen höheren Anteil als die bebauten Flächen. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag die Rahmenbedingungen der Grünflächenplanung beschrieben: Die Unteilbarkeit von Pflanzen und Bauen ist in § 1 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) kodifiziert und war es schon in den vorlaufenden Bauordnungen seit der zweiten Hälfte des 19. Jhs. Die gesetzlichen Differenzierungen mit Auswirkungen auf die kommunale Grünflächenpolitik setzten sich fort mit Bundes- und Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung, zu Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft, der FFH-Richtlinie nach Europarecht und zuletzt den umweltschützenden Vorschriften in der Novelle des BauGB von 2004. Außerdem wird eine Neuorientierung der Grünflächenpolitik gefordert, die bei der Bevölkerung das Verantwortungsgefühl für eine nachhaltige und kontinuierlich finanzierbare Grünflächenentwicklung schafft. Als einfacher Weg hierzu wird der Einbau eines zweckgebundenen Grünflächenanteils in die Grundsteuer vorgeschlagen. difu

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Das Rathaus

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Nr. 2

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S. 34-38

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