"Heranrückende Wohnbebauung" - ein Stichwort mit Konsequenzen. Zur Entschädigungsregelung liegt neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor.
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1975
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SEBI: Zs 2759-4
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Zusammenfassung
Vf. berichtet über eine Entscheidung des BGH vom 12. 6. 75 zur Entschädigungsregelung.Der Entscheidung lag der Fall zugrunde, daß das Sägewerk des Klägers, welches ursprünglich in einem gemischten Baugebiet lag, abbrannte und ihm ein Wiederaufbau wegen der inzwischen herangerückten Wohnbebauung verweigert wurde.Der Kläger verlangte nunmehr eine Entschädigung.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer, Köln 30 (1975), 24, S. 800-802