Mittelfranken als politisches System. Funktion, Legitimation und räumliche Abgrenzung.
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1979
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SEBI: 82/615
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Zusammenfassung
Wenn auch nach Ansicht des Autors die Region Mittelfranken nach den Kriterien der Systemtheorie aufgrund fehlender Fähigkeit, verbindliche Entscheidungen zu treffen, nicht als ein eigentliches Subsystem angesehen angesehen werden kann, so läßt sich das Untersuchungsgebiet doch als räumliche Einheit bezeichnen. Anhand der Tätigkeitsmerkmale und der Legitimation dreier Institutionen, nämlich des Regierungsbezirks, der Bezirke und der Planungsverbände, wird in diesem Zusammenhang nachgewiesen, daß diese Institutionen aus verschiedenen Gründen ihrer Aufgabe als systemerhaltende Faktoren nur bedingt gerecht werden können. Vor allem die Hauptaufgabe des Systems, den ökonomischen Bereich mit Impulsen zu versehen, um Arbeitsplätze zu schaffen, und gleichzeitig gleichwertige Lebensbedingungen im gesamten Raum zu schaffen, ist bislang nicht zufriedenstellend gelöst worden, wobei allerdings auch eine Reihe übergeordneter Rahmenbedingungen mitberücksichtigt werden müssen. cb/difu
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Nürnberg:Selbstverlag (1979), X, 324 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.(wirtsch.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1979)
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Serie/Report Nr.
Nürnberger Forschungsberichte; 13