Die Planungskompetenzen der Bundesregierung und ihre Schranken nach dem Bonner Grundgesetz.

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SEBI: 77/2906

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Abstract

Unter politischer oder staatlicher Planung wird von dem Autor diejenige Planung gefaßt, die ,,im Machtbereich zwischen Regierung und Parlament'' anzusiedeln ist. Nicht behandelt werden Planungen (wie Bebauungsplan, regionale Raumordnungsplanung, Straßenplanung), die sich auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen und zu ihrer Verwirklichung vollziehen. Nach einer Erörterung des Stellenwerts der Planung im heutigen Verfassungsgefüge und einer definitorischen Bestimmung von Planung werden Rechtsprobleme der einzelnen Planungsstufen (von der Sammlung planungsrelevanter Daten zur Vorbereitung von Planungsentscheidungen bis zur politischen Entscheidung zwischen mehreren Planalternativen) erörtert. Geklärt werden soll die Frage, in welcher Weise und in welchem Umfang parlamentarische Beteiligung gewährleistet werden kann. Untersucht werden ferner Normkollisionen im Planungsrecht und die Möglichkeiten der Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen im Rahmen politischer Planung. Planungskompetenzen innerhalb der Bundesregierung werden am Verhältnis Finanzplanung - politische Planung untersucht.

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Grundgesetz, Planungskompetenz, Bundesregierung, Verfassungsrecht, Finanzplanung, Gesetzgebung, Planung, Recht, Politik

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Burscheid: Kasper (1976), XLII, 206 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1976)

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Grundgesetz, Planungskompetenz, Bundesregierung, Verfassungsrecht, Finanzplanung, Gesetzgebung, Planung, Recht, Politik

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