Zweckverbände während ihrer Gründungsphase und fehlerhaft gegründete Zweckverbände.

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Herdecke

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ZLB: 98/4398

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DI

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Abstract

Bedingt durch die Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurde es auf kommunalrechtlicher Basis notwendig, wirtschaftliche Zweckverbände zu gründen, die die Geschicke des Investitions- und Nachholbedarfs in die Hand nehmen. Zumeist wurde übereilt gehandelt, so daß Entscheidungen, Geldinvestitionen und Gründungsvorlagen im zivilrechtlichen Sinne null und nichtig waren und bis heute Prozesse und Untersuchungen anstehen. Der Autor untersucht, ob Zweckverbände bereits während der Gründung hoheitlich handeln konnten und ob solche Zusammenschlüsse taugliche Zurechnungsobjekte für rechtsgeschäftliche Handlungen oder gesetzliche Ansprüche sind. Beachtung finden auch die Handlungen der in der Nachwendezeit unerfahrenen Kommunalpolitiker, die durch Baufirmen und Privatpersonen zur Gründung eines Zweckverbandes für völlig unrealistische Projekte animiert wurden. Am Beispiel der neuen Länder, denen das bayerische Gesetz über kommunale Zusammenarbeit zugrunde liegt, werden spezifische Fälle von mißlungenen und erfolgreichen Zweckverbänden näher beleuchtet. mabo/difu

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161 S.

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