Kauf von Wohnungseigentum - Beurkundungspflicht. BGH, Urt.v.23.2.1979 - V ZR 99/77. BGH, Urt.v. 27.4.1979 - V ZR 175/77. Mit Anmerkungen von Alice Riebandt-Korfmacher.
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Die neuen Anforderungen, die der Bundegerichtshof (BGH) an Inhalt und Umfang der Beurkundungspflicht stellt, berühren besonders Grundstücksveräußerungs- und Bauträgerverträge, die noch nicht durch Eintragung des Eigentumsübergangs, der Einräumung von Wohnungs- oder Teileigentum oder seines Erwerbs sowie die Bestellung oder des Erwerbs von Erbbaurecht rechtswirksam geworden sind, aber auch die künftige Gestaltung von Grundstücksverträgen und ihre Beurkundung. Es entstand eine erhebliche Rechtsunsicherheit, durch den besonderen Hinweis des BGH, dass die Berufung auf die Formnichtigkeit nicht gegen Treu und Glauben verstößt. hg
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Bodenrecht, Eigentum, Wohnungseigentum, Kauf, Beurkundungspflicht, Sondereigentum, Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Rechtsprechung, BGH-Urteil
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Gemeinnütziges Wohnungswesen 32(1979)Nr.10, S.567-571, Lit.
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Bodenrecht, Eigentum, Wohnungseigentum, Kauf, Beurkundungspflicht, Sondereigentum, Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Rechtsprechung, BGH-Urteil