Die Legitimation der Gemeinde zur staatsrechtlichen Beschwerde.
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1965
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SEBI: CL 660
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Zusammenfassung
r 91 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gewährt den Gemeinden die Möglichkeit, gegen Bundes- oder Landesgesetze, die ihrer Meinung nach gegen die kommunale Selbstverwaltung verstoßen, das Bundesverfassungsgericht im Wege des abstrakten Normenkontrollverfahrens anzurufen.Etwas entsprechendes bildet in der Schweiz die staatsrechtliche Beschwerde gegen kantonale Rechtsakte wegen Verletzung verfassungsmäßiger Rechte.Nach der Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts (BG) wird ihnen dieses Rechtsmittel jedoch nur in sehr beschränktem Umfange zugestanden.Das BG bejaht die Legitimation einer Gemeinde zur Beschwerde nur dann, wenn diese sich wegen Verletzung ihrer Autonomie oder Bestandsgarantie beschwert.In der Praxis kommen damit nur Eingriffe des Kantons in gemeindliche Kompetenzen oder die Veränderung des Gebietes- bzw.Personenstandes in Frage.Der Autor fordert eine Ausdehnung der Beschwerdelegitimation zur Stärkung des Föderalismus. chb/difu
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Bern: Stämpfli (1965), VIII, 84 S., Lit.
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Serie/Report Nr.
Abhandlungen zum schweizerischen Recht; 370