Die Folgewirkungen der kommunalen Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets in den Jahren 1926 bis 1929, untersucht an Beispielen des östlichen Ruhrgebiets.

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SEBI: 74/4292

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Als wesentliche Ziele der kommunalen Neugliederung von 1929 konnten die Siedlungsentwicklung in geordnete Bahnen gelenkt, die Herausbildung starker Zentren in den Großstädten qefördert, der Ausbau eines regionalen Verkehrsnetzes eingeleitet, geeignete Siedlungsräume der Wohnbebauung vorbehalten und eine Konzentration der Arbeitsstätten ermöglicht werden. Die negative Bilanz der Neugliederung ergibt sich aus der Umsetzung der den Gemeinden gebotenen Möglichkeiten in die kommunale Städtebaupolitik; damals wurde den Städten ein weiter Raum für aufgelockerte Siedlungen zugestanden, heute dagegen ist eine verstärkte Konzentration unter gleichzeitiger Verdichtung der Bebauung in den Stadtteilzentren erforderlich. Bei erneuten Gebietsreformen sollte die Möglichkeit einer Delegation bestimmter Verwaltungsaufgaben - z. B. Erarbeitung rechtsverbindlicher Bebauungspläne - auf eine neu zu schaffende örtliche Ebene geprüft werden.

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Gemeindegebietsreform, Zersiedlung, Verdichtungsraum, Geographie, Regionalplanung, Stadtplanung, Baurecht, City, Nahbereich, Straßenbau

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Bochum, (1970) 167 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.; Zus.

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Gemeindegebietsreform, Zersiedlung, Verdichtungsraum, Geographie, Regionalplanung, Stadtplanung, Baurecht, City, Nahbereich, Straßenbau

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