Gutachten zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
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DE
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Berlin
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1869-9324
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Abstract
Die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) sieht in Artikel 14 vor, dass Heizungsanlagen, deren Heizkessel eine Nennleistung von 20 Kilowatt übersteigen, einer regelmäßigen Inspektion zu unterziehen sind. Alternativ wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, auf die Umsetzung dieser Inspektionspflicht zu verzichten, wenn diese nationale Ersatzmaßnahmen eingeführt haben, die in ihrer Wirkung zu mindestens ebenso hohen Energieeinsparungen führen, wie sie durch die Heizungsanlageninspektionen zu erwarten wären. Dies ist durch entsprechende Gutachten nachzuweisen. Im Juni 2012 hatte die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten, die von der Option mit gleichwertigen Ersatzmaßnahmen Gebrauch machen wollen, ihre Vorstellung hinsichtlich der Herangehensweise für derartige Gutachten mitgeteilt. Deutschland musste auf Grund der Terminvorgaben der Richtlinie für solche Berichte bis September 2013 den geforderten Gleichwertigkeitsnachweis vorlegen. Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens wurden Mengengerüste ermittelt und für verschiedene quantifizierbare Ersatzmaßnahmen Szenarienberechnungen durchgeführt.
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60 S.
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BMVBS-Online-Publikation; 19/2013