Landschaftsplanung im Flurbereinigungsverfahren Bad Windsheim.
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1981
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ZZ
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IRB: Z 365
SEBI: Zs 3649-4
BBR: Z 173
SEBI: Zs 3649-4
BBR: Z 173
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Zusammenfassung
Der Autor erläutert anhand des Beispiels Bad Windsheim die rechtliche Stellung und Organisation der Landschaftsplanung bzw. landschaftspflegerischer Begleitpläne. Er hält die gesetzlichen Möglichkeiten für ausreichend, um Ziele des Naturschutzes und der Erholungsplanung in der Flurbereinigung durchzusetzen. Der Wille zur Ausführung einer landschaftsgerechten Flurbereinigung muss jedoch bei Kommune, Landwirten und staatlichen Behörden vorhanden sein. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung sind u.a.: frühzeitige Zusammenarbeit zwischen Landschaftsplaner und Teilnehmergemeinschaft, klare Entscheidungen der Stadt, Bereitstellung von Flächen. cs
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Garten u.Landschaft 90(1980)Nr.10, S.859-867, Abb., Tab., Kt.