Die Stimmenthaltung bei Abstimmungen und die Nein-Stimme bei Wahlen - Ausübung, Bewertung und Abgrenzung zu anderen Abstimmungs- und Wahlmöglichkeiten.

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SEBI: 89/2221

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Abstract

Auch die Abstimmungen und Wahlen innerhalb der Vertretungskörperschaften der Bürger müssen demokratischen Grundsätzen entsprechen. Im Hinblick auf die grundsätzliche Geltung des Mehrheitsprinzips, das zur Willensbildung und Entscheidungsfindung eines Kollegialorgans dient, sind die Abstimmungsregeln von besonderem Interesse. Im ersten Teil der Arbeit wird - ausgehend von Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG und den entsprechenden Artikeln der Landesverfassungen der Bundesländer, einschließlich der Verfassungen der Stadtstaaten - den Fragen nachgegangen, wie die Stimmenthaltung bei Abstimmungen ausgeübt wird, wie sie bewertet wird und wie sie von den anderen Abstimmungsmöglichkeiten abzugrenzen ist. Die Probleme werden erörtert anhand einer Untersuchung der Geschäftsordnungen des Deutschen Bundestages aus den Jahren 1952, 1970 und 1980, den Geschäftsordnungen der Länderparlamente und der entsprechenden Regeln in den Gemeindeordnungen sowie den beispielhaft ausgewählten Geschäftsordnungen der Vertretungskörperschaften der bundesdeutschen Landeshauptstädte mit Ausnahme von Saarbrücken und Kiel. Der zweite Teil beschäftigt sich neben der Behandlung der Zulässigkeit und Bewertung von Stimmenthaltungen insbesondere mit der Frage, ob bei Wahlen mit Nein gewählt werden darf. chb/difu

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Wahlen, Wahlrecht, Abstimmung, Parlament, Geschäftsordnung, Bundestag, Landtag, Landesverfassung, Mehrheit, Verfassungsgeschichte, Kommunalrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht, Verfassungsrecht

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Frankfurt/Main: (1988), XXVI, 254 S., Lit.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1989)

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Wahlen, Wahlrecht, Abstimmung, Parlament, Geschäftsordnung, Bundestag, Landtag, Landesverfassung, Mehrheit, Verfassungsgeschichte, Kommunalrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht, Verfassungsrecht

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