Der Zonenplan. Kriterien der Zonenzuordnung am Beispiel luzernischer Gemeinden.
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SEBI: 78/2216
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DI
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Abstract
Nachdem zunächst Begriff und Arten von Plänen skizziert und die Rechtsnatur des Planes bestimmt worden sind, erörtert die Arbeit Begriff und Umfang der Gemeindeautonomie im allgemeinen und die Autonomie der luzernischen Gemeinden auf dem Gebiet des öffentlichen Bau- und Planungsrechts im besonderen. Im folgenden behandelt die Arbeit speziell die mit dem Zonenplan zusammenhängenden Rechts- und Planungsprobleme. Beim Zonenplan handelt es sich um einen für jedermann unmittelbar verbindlichen Plan, der für den ganzen Raum seines Planungsgebietes die Nutzungsordnung nach Lage, Art und Intensität der Nutzungen konstituiert. Seine Aufgabe liegt in der Übertragung und Lokalisierung sowie Dimensionierung der in den Baureglementen festgehaltenen Zonen und Zonenvorschriften. Er umfaßt den ganzen Raum einer Gemeinde und verteilt mannigfaltige Eigentumsbindungen und Eigentumsbeschränkungen auf das Plangebiet. Die Arbeit erörtert zunächst die Frage, ob und inwiefern sich der Zonenplan als Nutzungsplan mit der Eigentumsgarantie verträgt. Im weiteren wird das Verfahren beim Erlaß eines Zonenplans beschrieben. Im Abschnitt über die verschiedenen Arten von Nutzungszonen werden die Zonenzuordnung und deren Kriterien am Beispiel von drei luzernischen Gemeinden erläutert.
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Regionalplanung, Zuordnung, Bauleitplanung, Bodenrecht, Bauplanungsrecht, Planungsrecht, Baurecht
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Luzern: (1977), XXXIV, 215 S., Kt.; Lit.
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Regionalplanung, Zuordnung, Bauleitplanung, Bodenrecht, Bauplanungsrecht, Planungsrecht, Baurecht