Die Bundesländer und die Einheitliche Europäische Akte.

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SEBI: 92/724

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Zusammenfassung

Die Arbeit befaßt sich mit der Rolle der Bundesländer als eigene Staaten und ihrer Einschränkung als solche im Gegensatz zum Bund und der Europäischen Gemeinschaft. Den aktuellen Hintergrund bildet die Abänderung der EG-Verträge durch die Einheitliche Europäische Akte 1986 und die damit verbundenen erweiterten Kompetenzen der EG, die in Deutschland zum Kern des Länderhoheitsrechts gehören. Der Autor stellt die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Übertragung von Hoheitsrechten der Länder an die EG dar und gibt einen Überblick über die Eingriffe in die Eigenstaatlichkeit der Bundesländer. Hauptthema ist die Untersuchung der Frage, ob aus dem Grundgesetz ein Anspruch der Länder auf eine Mitwirkung an der europäischen Politik des Bundes hergeleitet werden kann. Nach Meinung des Autors ergibt sich eine abstrakte Verpflichtung zur Teilhabe der Länder an der Willensbildung des Bundes aus dem Spannungsverhältnis der Art. 20 Abs. 1 und 24 Abs. 1 Grundgesetz. rebo/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Europarecht, Europäische Integration, Föderalismus, Bundesland, Kompetenz, Mitwirkung, Hoheitsrecht, Kompetenzverlust, Kompensation, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Recht, Übernational

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München: Florentz (1991), XI, 192 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Univ.München 1990)

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Europarecht, Europäische Integration, Föderalismus, Bundesland, Kompetenz, Mitwirkung, Hoheitsrecht, Kompetenzverlust, Kompensation, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Recht, Übernational

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Europarecht - Völkerrecht. Studien und Materialien; 36