Menschenwürde als Verfassungsbegriff. Aspekte zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz.

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SEBI: 91/2306

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Die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG dient in der wissenschaftlichen und politischen Grundsatzdiskussion häufig als sogenanntes Auffanggrundrecht.Ihr wird einerseits die Funktion zugeschrieben, die Auslegung von Grundrechten zu präzisieren.Andererseits wird auf die Gefahr hingewiesen, mit dem Argument der Menschenwürde "die verschiedenartigsten Weltanschauungen in das Verfassungssystem" einzuschleusen (S. 17).Die Verfasserin geht in der Analyse der Würdenorm nach Art. 1 Abs. 1 GG von der amtlichen Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts aus, wobei Basis der Arbeit die dort aufgeführten Registerstichworte "Menschenwürde" bzw."Würde" sind.Sie betrachtet die Menschenwürde als Rechtsprinzip, das in engem Zusammenhang mit dem Kernbereich des jeweils anderen Grundrechts steht.Der erste Teil behandelt inhaltliche und strukturelle Fragen, der zweite Teil die systematische Stellung und die Funktion des Würdearguments in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. anj/difu

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Menschenwürde, Grundrecht, Rechtsprechung, Dogmatik, Rechtspolitik, Ideengeschichte, Verfassungsgeschichte, Theorie, Recht, Verfassungsrecht

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Berlin: Duncker und Humblot (1990), 220 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1989)

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Menschenwürde, Grundrecht, Rechtsprechung, Dogmatik, Rechtspolitik, Ideengeschichte, Verfassungsgeschichte, Theorie, Recht, Verfassungsrecht

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Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht; 5