Wirksamkeit drittbelastender öffentlich-rechtlicher Verträge ohne Zustimmung des Dritten (§ 58 Abs. 1 VwVfG). Ein Praxisbeitrag zur Stärkung des öffentlich-rechtlichen Vertrages im Bau- und Umweltrecht.
Heymann
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Datum
2007
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Herausgeber
Heymann
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
0012-1363
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
In der Praxis spielen öffentlich-rechtliche Verträge eine überragende Bedeutung, vor allem auch im Bau- und Umweltrecht. Aufgrund der Regelung des § 58 Abs. 1 VwVfG, wonach Dritte einem in ihre Rechte eingreifenden Vertrag zustimmen müssen, und der extensiven Auslegung dieser Vorschrift durch Teile der Literatur, die die Regelung neben Verfügungsverträgen auch auf Verpflichtungsverträge anwenden wollen, hängt allerdings über einer Vielzahl öffentlich-rechtlicher Verträge das Damoklesschwert der Unwirksamkeit. Der Praxisbeitrag zeigt auf, dass Verpflichtungsverträge auch ohne Zustimmung Dritter wirksam sind und versucht damit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu einer noch größeren Bedeutung zu verhelfen. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Deutsches Verwaltungsblatt
Ausgabe
Nr. 19
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 1211-1214