Wirksamkeit drittbelastender öffentlich-rechtlicher Verträge ohne Zustimmung des Dritten (§ 58 Abs. 1 VwVfG). Ein Praxisbeitrag zur Stärkung des öffentlich-rechtlichen Vertrages im Bau- und Umweltrecht.

Heymann
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Heymann

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Köln

item.page.language

item.page.issn

0012-1363

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

In der Praxis spielen öffentlich-rechtliche Verträge eine überragende Bedeutung, vor allem auch im Bau- und Umweltrecht. Aufgrund der Regelung des § 58 Abs. 1 VwVfG, wonach Dritte einem in ihre Rechte eingreifenden Vertrag zustimmen müssen, und der extensiven Auslegung dieser Vorschrift durch Teile der Literatur, die die Regelung neben Verfügungsverträgen auch auf Verpflichtungsverträge anwenden wollen, hängt allerdings über einer Vielzahl öffentlich-rechtlicher Verträge das Damoklesschwert der Unwirksamkeit. Der Praxisbeitrag zeigt auf, dass Verpflichtungsverträge auch ohne Zustimmung Dritter wirksam sind und versucht damit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu einer noch größeren Bedeutung zu verhelfen. difu

Description

Keywords

Journal

Deutsches Verwaltungsblatt

item.page.issue

Nr. 19

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 1211-1214

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries