Institutionalisierte Einkommenspolitik in der Bundesrepublik Deutschland - Gesetzliche Regelung und bisherige Praxis.
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SEBI: 85/2081
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Zusammenfassung
Einkommenspolitik ist der Versuch, die zur Gewährleistung einer gleichgewichtigen Entwicklung der Wirtschaft als unzulänglich empfundenen Instrumente der Geld- und Fsikalpolitik zu ergänzen oder gar zu ersetzen. Mit ihr sollte die Konjunkturpolitik in die Lage versetzt werden, unmittelbar an den Quellen der Nachfrage anzusetzen, um auf diese Weise wirkungsvoller den eigentlichen Entstehungsgrund für die auftretenden Ungleichgewichte bekämpfen zu können. Nach verschiedenen, meist nur kurzlebigen informellen Ansätzen wurde im Jahre 1966 mit der Schaffung der Konzertierten Aktion versucht, die "offene Flanke" der Einkommenspolitik abzusichern. Sie ist die einzige Verwirklichung staatlicher Einkommenspolitik in etwas festerer und vor allem auch gesetzlich abgestützter Form (vgl. Pargr. 3 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8.6.1967 - StabG) geblieben. Die Behandlung der Konzertierten Aktion, ihrer Entstehung und ihres Verlaufs, sowie der Rechtsprobleme von Pargr. 3 StabG bilden den Schwerpunkt der Arbeit. chb/difu
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Einkommen, Einkommenspolitik, Konzertierte Aktion, Stabilitätsgesetz, Wirtschaftsrecht, Gesetzgebung, Wirtschaftspolitik, Politik, Wirtschaft
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München: Vahlen (1985), LVI, 364 S., Abb.; Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Köln 1982)
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Einkommen, Einkommenspolitik, Konzertierte Aktion, Stabilitätsgesetz, Wirtschaftsrecht, Gesetzgebung, Wirtschaftspolitik, Politik, Wirtschaft
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Studien zum öffentlichen Recht und zur Verwaltungslehre; 31