Ausweisung von Siedlungsbereichen und Festlegung gemeindescharfer Brutto-Bauland-Werte in der Regionalplanung von Hessen.

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Bonn

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0303-2493

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ZLB: 4-Zs 2548
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
IRB: Z 885

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Abstract

Die Siedlungsstruktur- und Siedlungsflächenpolitik in Hessen erfolgt im Rahmen doppelter (quantitativer und qualitativer) Zielvorgaben in den Regionalplänen. Auf der Basis von Wohnungsbedarfsprognosen und vorgegebenen räumlich differenzierten Dichtewerten wird der Wohnsiedlungsflächenbedarf gemeindeweise ermittelt und in den Regionalplänen tabellarisch ausgewiesen. Er stellt den quantitativen Rahmen dar, innerhalb dessen die Kommunen Wohnbauflächen ausweisen können. Darüber hinaus werden in den Karten der Regionalpläne "Siedlungsbereiche" und "Bereiche für Industrie und Gewerbe" ausgewiesen. Grundsätzlich können nur in diesen Bereichen Flächen für Zwecke der Siedlungstätigkeit bauleitplanerisch in Anspruch genommen werden. difu

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Nr. 4/5

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S. 217-222

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