Monopoldienstleistungskonzessionen unter beihilferechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und vergaberechtlichen Aspekten.

Kovac
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Hamburg

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ZLB: R 897/231

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DI
RE

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Abstract

Die Anforderungen an Leistungsbeschreibung und Vergabeverfahren für Monopoldienstleistungskonzessionen aus unionsrechtlicher Sicht werden dargestellt. Trotz der marktabschottenden Wirkung von Dienstleistungsmonopolen und den damit einhergehenden Eingriffen in die Dienst- und Niederlassungsfreiheit, wird das Bestehen dieser aus unionsrechtlicher Sicht inzident vorausgesetzt. Das Privatisierungsinstrument Dienstleistungskonzession ist dennoch nicht harmonisiert, die Vergabe richtet sich nach den Grundsätzen des Unionsrechts. Was das konkret für Leistungsbeschreibung und Vergabeverfahren bedeutet, ist unklar. In der Praxis werden (Monopol-) Dienstleistungskonzessionen daher vielfach wie öffentliche Dienstleistungsaufträge vergeben. Monopoldienstleistungen müssen aus unionsrechtlicher Sicht auf einer zielorientierten, normativen und sektorenspezifischen Regulierung basieren. Diese muss durch qualitative und quantitative Vorgaben die effektive Zielerreichung des Monopols gewährleisten und den Monopolisten einer strikten behördlichen Kontrolle unterwerfen. Eine Privatisierung von Monopolstrukturen sollte stattfinden, wenn das staatliche Monopol die effektive Zielerreichung der Monopoleinrichtung nicht gewährleisten kann. Dabei kann entweder ein freier Markt etabliert oder der Wettbewerb um das Monopol eröffnet werden. Wird das Monopolsystem aufrecht erhalten und eine Privatisierung desselbigen angestrebt, stellt die Auswahl des Konzessionärs eine erste Regulierungsmaßnahme dar.

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XXI, 328 S.

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Studien zum Verwaltungsrecht; 49