Veränderungen im sanitären Bereich durch einzelne Wohnungseigentümer.
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1985
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IRB: Z 878
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Zusammenfassung
Wenn Wohnungseigentümer Änderungen, Ergänzungen oder Erneuerungen im sanitären Bereich ihrer Wohnung beabsichtigen, so entsteht die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit, da zwischen allen Eigentümern in einer Wohnungseigentumsanlage eine tatsächliche und eine rechtliche Beziehung besteht. Es werden die gesetzlichen Grundentscheidungen zu Veränderungen im Sondereigentum untersucht. Dabei wird insbesondere auf Veränderungen mit ergänzenden Arbeiten in anderen Eigentumswohnungen sowie mit Auswirkungen auf das gesamte Gebäude eingegangen. (BWI)
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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 15(1985), Nr.2, S.34-36