Blaulicht im Straßenverkehr. Sonderrechte und Generalklausel in der Straßenverkehrs-Ordnung.

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SEBI: 92/773

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Abstract

Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Einsatz von Sonderrechten (insbesondere mit dem Einsatz von Blaulicht) im Straßenverkehr. Die unvollkommene Regelung dieser Problematik in den Pargr.Pargr. 35 und 38 StVO bemängelt der Autor. So ist das Verhalten der Fahrer nicht eindeutig geregelt. Er strebt eine sachgerechte Lösung durch die Anwendung des Grundsatzes des "erlaubten Risikos" an. Wegen der allgemein anerkannten Nützlichkeit von Eileinsätzen soll der Fahrer bei einer Schädigung Dritter nicht belangt werden können. Dadurch erhält der Fahrer jedoch keinen Freibrief, da eine Überschreitung der Befugnisse gerichtlich nachprüfbar ist. Fahrten mit Sondersignal sind achtmal riskanter als normale Fahrten. Daher kommt der eindeutigen Regelung der Sonderfahrten eine besondere Bedeutung zu. So schlägt der Autor den Einsatz von Funksignalen der Einsatzfahrzeuge zur Beeinflussung von Lichtsignalanlagen (Ampeln) vor. Dies soll die unfallträchtigen Situationen vermindern und den Einsatzfahrer vom erhöhten Risiko der (auch strafrechtlichen) Verantwortung befreien. rebo/difu

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Straßenverkehr, Straßenverkehrsrecht, Blaulicht, Signal, Hoheitsträger, Rettungsdienst, Verkehrssicherheit, Zivilschutz, Polizei, Feuerwehr, Rechtsgeschichte, Individualverkehr, Recht, Verkehr

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Neuwied: Kommentator Verlag/Luchterhand (1991), IX, 148 S., Lit.(jur.Diss.; Gießen 1991)

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Straßenverkehr, Straßenverkehrsrecht, Blaulicht, Signal, Hoheitsträger, Rettungsdienst, Verkehrssicherheit, Zivilschutz, Polizei, Feuerwehr, Rechtsgeschichte, Individualverkehr, Recht, Verkehr

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