Deutsche kommunale Selbstverwaltung und die Europäischen Gemeinschaften.
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1988
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ZZ
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IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4
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Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte am 1. Juli 1987 wurde erstmals von den Mitgliedstaaten der EG die Errichtung einer Europäischen Union vertraglich anerkannt. Die Mitgliedstaaten haben sich u.a. darin verpflichtet, den Europäischen Binnenmarkt bis 1992 zu verwirklichen. Die Schaffung des Europäischen Binnenmarkts hat weitreichende Auswirkungen auf die kommunalen Gebietskörperschaften. Inhalt: Europa als politische Aufgabe, EG-Recht und nationales Recht, Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung in Europa und Notwendigkeit der Europäischen Union, da nur diese in der Lage sein wird, die anstehenden politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Herausforderungen zu bestehen. (-y-)
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Hessische Städte- und Gemeindezeitung, 38(1988), Nr.6, S.174-184