Das Staatsziel Umweltschutz - Art. 20 a Grundgesetz. "Ausgleich von Defiziten oder umweltpolitische Phrase?" Zugleich ein Beitrag zur Bedeutung der Grundrechte, insbesondere der grundrechtlichen Schutzpflichten für die Umweltschutzverpflichtung des Staates.

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DE

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Köln

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ZLB: 97/2233

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Diese Arbeit untersucht, welche Bedeutung die Grundrechte in ihrer Funktion als Abwehrrechte für den staatlichen Umweltschutz haben. Im Mittelpunkt steht die Interpretation der Grundrechte Art. 1-18 GG hinsichtlich ihrer Anforderungen an den staatlichen Umweltschutz. Die Autorin gelangt zu der Auffassung, daß Art. 20a GG eine geringere Leistungsfähigkeit hat, als die grundrechtlichen Schutzpflichten und als Umweltschutzblankett nicht zur Lösung der Konflikte, insbesondere zwischen umweltspezifischen und wirtschaftlichen Belangen beitragen kann, sondern lediglich klarstellende Bedeutung hat. kirs/difu

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XXXII, 164 S.

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