Ausschluss aus der Stadtverordnetenfraktion.

Boorberg
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Boorberg

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Stuttgart

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0942-5454

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ZLB: Zs 4381

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Abstract

Die Voraussetzungen für einen wirksamen Ausschluss aus der Stadtverordnetenfraktion hat das Verwaltungsgericht Potsdam (VG) in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren erläutert. In dem Verfahren geht es um den Ausschluss eines Fraktionsmitglieds, das vormittags telefonisch zu einer am gleichen Tag stattfindenden Fraktionssitzung eingeladen und über den gegen ihn beabsichtigten Ausschlussantrag informiert worden war. Das betroffene Fraktionsmitglied konnte den Termin, auf dem es dann aus der Fraktion ausgeschlossen wurde, nicht wahrnehmen. Der Ausschluss wurde mit sich ständig wiederholenden und der Arbeit der Partei schadenden Aktivitäten des Fraktionsmitglieds begründet, die ohne Wissen bzw. z.T. sogar gegen den Willen der Fraktion erfolgten. Das VG gab dem Antrag des Fraktionsmitglieds auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz statt. difu

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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg

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Nr. 12, Landesbeil.

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S. 94-96/Rdnr.B29

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